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Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:
Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewa?ltigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.
Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:
Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.
Fürstliches Golf-Resort
Hopfenweiler 9
88339 Bad Waldsee
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