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Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:
Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewältigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein
ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.
Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:
Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.
Diese Regelung wird per Rundmail kommuniziert und gilt ab Kommunikation.
Bad Waldsee, 22.8.2023
gez. Der Vorstand des FGCO
Die WGM hat eine laute Druckluft-betriebene Hupe installiert, die die Spielleitung bei Blitzgefahr als Signal zum Unterbruch eines Turniers nutzt. Im Turnier muss jeder Turnierspieler bei Ertönen der Hupe das Spiel unterbrechen, es gibt keinen Ermessensspielraum, noch "etwas weiter zu spielen".
Wichtig ist zu erwähnen, dass für jeden Golfer Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln gilt, nach der ein Spieler seine Runde unterbrechen darf, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht – d.h., es muss nicht auf ein Signal von einer Hupe gewartet werden. Dies gilt auch im Turnier, wobei in so einem Fall die Spielleitung zu informieren ist.
Fürstliches Golf-Resort
Hopfenweiler 9
88339 Bad Waldsee
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