Aktuelles im Club

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Aktuelles im Club

aktuelle Nachrichten und Informationen aus dem Fürstlichen Golf Club Oberschwaben

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Regelung bzgl. Nutzung eines Golf-Carts bei Turnieren aufgrund eines medizinischen Attests


Die Wettspielordnung des FGC Oberschwaben enthält unter 9d folgenden Passus:


Für Spieler mit gesundheitlicher Einschränkung, die das Wettspiel ohne Golf- Carts nicht bewältigen können, kann die Benutzung eines Golf-Carts erlaubt werden. Hierzu muss ein
ärztliches Attest vorgelegt werden oder die Zustimmung der Spielleitung oder eines Mitglieds des Handicap- und Spielausschusses eingeholt werden.


Für das ärztliche Attest gelten folgende Regelungen:


  • Das Attest eines praktizierenden Allgemeinmediziners oder eines – der Erkrankung entsprechenden – Facharztes
  • Alternativ zum ärztlichen Attest ein Schwerbehinderten-Ausweis G (erhebliche Geh-/Stehbehinderung)
  • Sofern das Attest bzw. der Schwerbehindertenausweis kein Gültigkeitsdatum hat, wird eine Gültigkeit von 1 Jahr festgesetzt. Danach ist ein neuer Nachweis vorzulegen.


Die Atteste werden beim Golf-Sekretariat hinterlegt. Es liegt in der Verantwortung des Golfers, dass die hinterlegten Atteste gültig sind.

Diese Regelung wird per Rundmail kommuniziert und gilt ab Kommunikation.

Bad Waldsee, 22.8.2023

gez. Der Vorstand des FGCO

Procedere bei Gewitter


Die WGM hat eine laute Druckluft-betriebene Hupe installiert, die die Spielleitung bei Blitzgefahr als Signal zum Unterbruch eines Turniers nutzt. Im Turnier muss jeder Turnierspieler bei Ertönen der Hupe das Spiel unterbrechen, es gibt keinen Ermessensspielraum, noch "etwas weiter zu spielen".


Wichtig ist zu erwähnen, dass für jeden Golfer Regel 5.7a der offiziellen Golfregeln gilt, nach der ein Spieler seine Runde unterbrechen darf, sobald er „Blitzgefahr als gegeben“ ansieht – d.h., es muss nicht auf ein Signal von einer Hupe gewartet werden. Dies gilt auch im Turnier, wobei in so einem Fall die Spielleitung zu informieren ist.


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